Im ersten Halbjahr 2024 wurden in Deutschland mehr als 4.000 Extremisten oder Straftäter ausgewiesen. Diese Maßnahme betraf vor allem Personen aus Albanien, Georgien, der Türkei, Moldau und Algerien. Die Gesamtzahl der Ausweisungen beläuft sich auf 4.321 Personen.
Es ist zu beachten, dass die jährliche Anzahl der Ausweisungen zwischen 2020 und 2022 schwankte. Die aktuelle Entwicklung zeigt eine Verschärfung des Ausweisungsrechts, was zu Kritik seitens der Linken geführt hat. Diese kritisieren vor allem die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch die Gesetzesänderungen.
Die Debatte über die Ausweisung von Extremisten und Straftätern bleibt kontrovers. Während die Regierung die Maßnahmen verteidigt und eine Verringerung der Kriminalitätsrate erwartet, gibt es berechtigte Bedenken hinsichtlich der grundlegenden Rechte der Betroffenen.